Asbestsanierung

Entdeckung der Gesundheitsgefahren

 

Mit zunehmendem Asbestverbrauch stiegen auch die Gesundheitsgefahren. Bereits um 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt. 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt, und seit 1970 wird die Asbestfaser offiziell als krebserzeugend bewertet. 1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gilt ein EU-weites Verbot.

 

Dass es einige Jahrzehnte dauerte, um von der Erkenntnis der Gesundheitsgefährdung durch Asbest bis zum Verbot (siehe GefStoffV) des Materials zu gelangen, schreibt die Sachbuchautorin Maria Roselli offensiver Lobbyarbeit zu. So habe beispielsweise der Schweizer Verein „Arbeitskreis Asbest“ durch engagierte Interessenvertretung im Namen der Zementindustrie die Gift-Klassifizierung von Asbest in der Schweiz um neun Jahre verzögert.

 

ASBESTSANIERUNG

ÜBERALL – IM HAUS, BEI DER ARBEIT, IM LEBEN.

 

 Asbest wurde aufgrund seiner hervorragenden brandschutztechnischen Eigenschaften in der Vergangenheit sehr häufig in und an Gebäuden eingesetzt.

 

Verwendet wurde Asbest in Form von Fassadenplatten, Dacheindeckungen, temperaturbeständigen Dichtungen, Lüftungsrohren, Nachtspeicherheizgeräten und in unzähligen weiteren Anwendungen.

 

Seit Bekanntwerden der krebserzeugenden Wirkung wird Asbest als Schadstoff betrachtet, dessen Verarbeitung gesetzlich verboten ist.

 

Unsere Spezialisten sanieren für Sie Asbest in jeder Form nach der TRGS 519 (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe).

 

Fachgerecht und schnell.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.